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Allgemeine Teilnahmebedingungen pmoday (AGB)

Geltungsbereich

(1)

Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle TeilnehmerInnen, die am pmoday am 22.9.2022 teilnehmen. 
Veranstalter des pmoday ist milestone p.o.e. ag, Hauptplatz 24, 2100 Korneuburg

(2)

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustandekommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag).  Der Veranstalter übernimmt die Organisation des pmoday am 22.9.2022, lädt Vortragende ein und stellt Speisen und Getränke bereit. Die Vorträge und deren inhaltliche Ausgestaltung sind nicht Gegenstand der Leistungen des Veranstalters.

(3)

Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind ausschließlich schriftlich per Post an die milestone p.o.e. ag, Hauptplatz 24, 2100 Korneuburg oder per E-Mail an office@nullmilestone.ag zu richten.

Anmeldung/Zahlungsbedingungen/Rücktritt/Organisatorisches

(1)

Die Teilnahmegebühr beträgt € 490,- bzw. bei Kauf der Karten vor dem 30.6.2022 €420,- . Bei einem Kauf ab 5 Karten vor dem 30.6.2022 beträgt die Teilnahmegebühr €390,- pro Person. Bei einem Kauf ab 5 Karten nach dem 30.6.2022 beträgt die Teilnahmegebühr €420,- pro Person. (Alle Preise verstehen sich zzgl. 20% Ust). 
Im Teilnahmepreis sind Speisen und Getränke inkludiert.

(2)

Anmeldungen werden ausschließlich über das Onlineformular bei www.pmoday.com angenommen. 
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. 
Die Anmeldefrist endet am 8.9.2022. Bei Stornierung der Teilnahme nach dem 8.9.2022 (Einlangen beim Veranstalter) sind 50% der Teilnahmegebühr fällig, bei Stornierung nach dem 19.9.2022 ist die gesamte Teilnahmegebühr zu bezahlen. 
Eine Stornierung der Teilnahme kann nur schriftlich erfolgen. ErsatzteilnehmerInnen können genannt werden.

(3)

Der Veranstalter behält  sich vor,  die Veranstaltung – z.B. aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl – abzusagen. In jedem Fall bemühen wir uns, Sie über Absagen oder erforderliche Änderungen des Programms rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu  informieren. 
Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr kommt nur bei Ausfall der Veranstaltung in Betracht.

Liegt das Hindernis in der Verhinderung eines Referenten oder Störungen am Veranstaltungsort sowie in Fällen „Höhere Gewalt“ (dies sind Fälle wie Krieg, Revolutionen, Streik, Naturkatastrophen oder Pandemien, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen), kann der Veranstalter die Veranstaltung einmalig auf einen angemessenen neuen Zeitpunkt verschieben, wobei grundsätzlich ein Alternativtermin für nicht-saisonabhängige Veranstaltungen innerhalb der nächsten 12 Wochen als angemessen gilt. Sollte eine Veranstaltung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht durchgeführt werden können oder dauert die „Höhere Gewalt“ länger als drei Monate, sagt der Veranstalter die Veranstaltung ab und Sie erhalten die Veranstaltungsgebühr, sofern gezahlt, zurück.

Datenerhebung und -Verwertung

Mit der Anmeldung stimmen Sie der Verarbeitung der von Ihnen zu Ihrer Person bekanntgegebenen Daten durch die milestone p.o.e. ag für Zwecke der Organisation der Veranstaltung und Marketingzwecke zu. Mit dem Besuch der Veranstaltung stimmen Sie der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen durch die milestone p.o.e. ag in Printmedien und im Internet für Zwecke der Information über die Veranstaltung und für Werbezwecke der milestone p.o.e. ag zu. Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Haftungsausschluss

Die milestone p.o.e. ag haftet nicht für Vermögensschäden der Teilnehmer, es sei denn, dass die milestone p.o.e. ag oder eine Person, für die diese einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf den Organisationsvertrag und diese  allgemeinen Teilnahmebedingungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz der milestone p.o.e. ag sachlich zuständige Gericht.

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